Ach du liebe Güte! Sind Sie auch ein bisschen Panama?
Fast jeder kennt das Delikt, viele betrifft es persönlich, aber niemand will darüber sprechen. Es geht um die Verjährung nicht erklärter Steuern und den Preis für die Immunität vor Strafen beim Verschweigen von Auslandskonten. Verjährungsfristen sind dazu da, Missetaten nach einer angemessenen Zeit zu verzeihen und zu vergessen. Im Königreich, wo selbst der Mord verjährt, wird auch dem armen Steuersünder vergeben.
Die Steuerschulden in Belgien verjähren bereits nach 3 Jahren. Nur wer betrügt, muss 7 Jahre lang in Unsicherheit leben. In Deutschland hat das Finanzamt dagegen 4 Jahre Zeit, eine Steuer festzusetzen. Wer dort leichtfertig nichts oder zu wenig erklärt, muss 5 Jahre und wer absichtlich Steuern hinterzieht, 10 Jahre lang Post vom Finanzamt fürchten. In Belgien wird dagegen nicht so genau differenziert.
Die Verjährungsfrist von 3 Jahren
Werden nicht alle Einnahmen in der Steuererklärung angegeben, kann das aus Unkenntnis oder Vergesslichkeit passieren. Also im guten Glauben. So kann jemand der festen Meinung sein, einfach nichts deklarieren zu müssen. Dann kommt oft vor, dass einer die Erklärung nur zu spät abgibt. Wenn in diesen Fällen nicht alles angegeben wurde, kann der Fiskus noch 3 Jahre lang nachfordern. Die Frist beginnt ab dem 1. Januar des Jahres zu laufen, in dem die Steuererklärung abgegeben werden musste (exercice d’impôt).
Die Verjährungsfrist von 7 Jahren
Wer Einnahmen in der Erklärung unterschlägt, in der Hoffnung, niemand merkt es, begeht in Belgien einen Steuerbetrug (fraude fiscal). Wer so Steuer hinterzieht, kann regelmäßig erst nach 7 Jahren aufatmen. Dann ist aber auch dieser Fehltritt vergessen und entschuldigt. Allerdings kann auch ein rechtschaffener Steuerbürger schnell einem solchen Vorwurf, sogar dem Vorwurf der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ausgesetzt sein. Nämlich dann, wenn er z.B. ein Bank- bzw. Wertpapierkonto im Ausland oder eine Lebensversicherung in Belgien verschwiegen hat.
Auslandskonten
Die meisten Finanzinstitute haben ihre ausländischen Kunden spätestens dieses Jahr mehr oder weniger allgemein darüber aufgeklärt, dass sie auf Grund verschiedener internationaler, bilateraler bzw. EU-Regelungen zum ersten Mal zum 30.9.2017 Bankdaten den Heimatländern der ausländischen Bankkunden melden. Wenn jetzt Differenzen zwischen den vom Ausland mitgeteilten Zahlen und der Steuererklärung bestehen, schickt das Finanzamt regelmäßig zur weiteren Aufklärung einen Fragebogen.
Wer das alles ignoriert bzw. nicht darauf antwortet, darf sich nicht wundern, wenn er der Steuerhinterziehung und anderer Straftaten verdächtigt wird. Das Finanzamt kann in diesem Fall 7 Jahre und im Zweifel sogar noch weiter zurückgehen. Egal wie überzeugt der Steuerzahler davon war, alles richtig gemacht zu haben. Gründe dafür, dass er das glaubt, gibt es viele.
Die in Europa so vielgepriesene Kapitalfreiheit hat einige dazu veranlasst, das Ersparte z.B. für die Altersversorgung in Luxemburg und anderswo völlig legal und dazu viel profitabler anzulegen. Dagegen kann auch heute niemand etwas einwenden.
So mancher hat aber mehr oder weniger gutgläubig angenommen, Erträge aus solchen Anlagen bei seiner Steuererklärung im Heimatland unter den Tisch fallen lassen zu können. Denn für Auslandskonten wurde ja z.B. die sog. Abgeltungssteuer erfunden. So wurden in Luxemburg schon einmal 35% auf Zinsen erhoben, also weit mehr als in Belgien. Davon hat Luxemburg dem Fiskus in Belgien auch den Löwenanteil überwiesen. Alles spricht dafür, dass der belgische Fiskus damit satt bedient wurde und keinen Schaden erlitten hat.
Wer aber darauf vertraut hat, hiermit seien seine Pflichten als Steuerbürger erledigt, liegt falsch.
Welteinkommen ist zu erklären
Das gesamte Einkommen ist dort zu erklären, wo man wohnt. Wer also in Belgien seinen Haushalt hat, muss grundsätzlich auch dort sein gesamtes „Welteinkommen“ erklären. Das gilt für die Konten und die Erträge aus Kapital im Ausland bis hin zu dort erzielten Mieteinnahmen. Auch wenn Belgien aufgrund Ausnahmeregelungen – so z.B. dem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung/DBA – gar nicht besteuern darf. Das Finanzamt behält sich vor, dies selber zu prüfen und darüber zu entscheiden, was sein darf und was nicht.
Ausnahmen gelten z.B. für sog. Nichtresidenten, für welche die Regeln des Heimatlandes gelten. Dann ist aber damit zu rechnen, dass das dortige Finanzamt einen Fragebogen schickt. Beamte der EU-Institutionen können sich aufgrund ihres Personalstatuts auf die Regeln ihres Heimatlandes bzw. des Landes, wo sie rekrutiert wurden, berufen. Abgesehen von ihren Versorgungsbezügen haben aber auch Beamte alle anderen Einkünfte dort zu erklären.
Das hiesige Finanzamt macht es sich oft leicht, selbst wenn es keinen Schaden hat. Dann bleibt zwar nur der Verstoß gegen eine reine Formalität der Erklärung im Steuerformular bzw. die fehlenden Mitteilung der Konten bei der Nationalbank. Das genügt aber dem Finanzamt nicht selten, um durchzugreifen.
Der gläserne Steuerschuldner
Die an sich für den Steuerzahler einfache Lösung mit der Abgeltungsteuer reichte den Finanzämtern nicht. Sie schafften sie wieder ab. Alles im Namen der Steuergerechtigkeit. Es wurde der sog. „automatische Informationsaustausch“ eingeführt. Damit haben sich viele Länder in- und außerhalb der EU gegenseitig verpflichtet, die Namen und Bankdaten nicht ansässiger Steuerbürger preiszugeben. Zwar wird man damit weder der Steuergestaltung von Google noch von Apple und den anderen Weltkonzernen Herr. Der Informationsaustausch ist aber geeignet, um jetzt auch den letzten nicht erklärten Cent der Rentner mit all ihren „vielen Millionen“ in der Ferne zu entdecken. Jetzt können endlich alle Namen der Steuerzahler erfasst werden, die glaubten, die Kapitalfreiheit sei grenzenlos. Leider war mit dieser Freiheit nicht auch die Entlastung von den Steuern und damit zusammenhängenden Pflichten im Heimatland gemeint.
So werden Bankdaten in 2017 das erste Mal im ganz großen Stil zwischen den Ländern ausgetauscht. Regelmäßig im September werden die Jahressalden der Inhaber von Konten im Ausland, die gutgeschriebenen Erträge, Zinsen, Dividenden etc. gemeldet.
Der Fiskus wird also auch alles über das Kapital auf Bank-, Wertpapierkonten oder Lebensversicherungen im Ausland erfahren. Der Fiskus wird sich dann die Frage vorbehalten, ob es sich bei diesen Kapitalien um „Schwarzgeld“ handelt. Zur Aufklärung dienen noch weitere Instrumente, um den gläsernen Steuerzahler zu erschaffen. So müssen die Länder auf besondere Anfragen antworten. Oder spontane Mitteilungen machen, wenn ein Land meint, einem anderen Land Verdächtiges über einen nicht ortsansässigen Steuerzahler verraten zu müssen.
Bisher haben sich bereits über 100 Länder dazu verpflichtet bzw. versprochen, gegenseitig Bankdaten auszutauschen. Von den Kanalinseln der britischen Krone bis hin zu Südafrika. Auch Österreich und die Schweiz machen bei dem Informationsaustausch ab 2018 mit. Ab da auch Andorra, Monaco bis hin zu China und Russland. Noch gibt es Lücken in Afrika, Nahost und im Pazifik. Innerhalb der Mitgliedsländer der EU geht der Austausch wegen besonderer Regelung (§ 7 EUAHiG) am weitesten. So können diese Länder auch alles über Löhne, Aufsichtsratsvergütungen, besondere Lebensversicherungen, Ruhegehälter und Mieteinkünfte in Erfahrung bringen. Informationen bekommt der belgische Fiskus nicht nur mittelbar von Kreditinstituten, sondern auch von Versicherungen, Depotverwahrstellen, Stiftungen und Trusts im Ausland.
Die Steuerfalle
Die Banken werden brav ihre Interna melden, wie wenn es nie ein Bankgeheimnis gegeben hätte. Denn andernfalls müssen die Banken die Bankenaufsicht fürchten. Um sich vom Vorwurf der Mitwisserschaft bei Geldwäsche-, Terrorismusfinanzierung oder Steuerbetrug rein zu waschen, ist nicht ausgeschlossen, dass Banken soweit gehen, das in Verdacht geratene Geld nach Belgien zurück zu überweisen. Ein Fragebogen vom Finanzamt in geeigneter Form kann sogar die Verjährung neu zum Laufen bringen. Wer darauf nicht reagiert, weil er immer noch nicht glaubt, sein gesamtes Welteinkommen in Belgien angeben zu müssen, hat jetzt mit harten Folgen zu rechnen. Um dies zu vermeiden, müsste er schon seinen Wohnsitz dahin verlegen, wo sich seine Konten befinden
Der Fiskus kennt jetzt aufgrund der Mitteilungen die Salden der Konten, jedenfalls vom Vorjahr. Er könnte jetzt von Amts wegen Steuern erheben – nicht nur auf die Erträge, sondern auch auf das Kapital. Er kann es ohne besondere Rechtfertigung als nicht deklariertes Einkommen bewerten. Der Betroffene muss mit einer Belastung mit dem Spitzensteuersatz von 50% seines Kapitals rechnen. Er kann weiter Strafzuschläge festsetzen, die bis zu 200% betragen können.
Dazu kann er den Verdacht äußern, dass eine Straftat vorliegt. Steuerhinterziehung steht oft im Zusammenhang mit Betrug, Urkundenfälschung oder der Verwendung gefälschter Urkunden u.ä. Straftaten hat die Finanzbehörde der Staatsanwaltschaft zu melden. Dass der Steuerzahler sich in diesem Fall auf strafrechtlicher Ebene wehren muss, kann einem schwer zusetzen.
Das Geschäft des Fiskus mit den Auslandskonten.
Mit dem Zustrom der Steuerdaten gewinnt der Fiskus wegen der obigen schweren Folgen ein Druckmittel. Er kann sich auf die Furcht der Steuerbürger vor dem allmächtigen Fiskus verlassen. Damit lässt sich jetzt leicht Geld verdienen. Der Fiskus weiß, wie schwer es so manchen fällt, nach Jahrzehnten nachzuweisen, woher das Kapital stammt. Der Erbschaftssteuerbescheid als Beleg für die Rechtschaffenheit ist nicht mehr auffindbar. Der Schenkungsvertrag fehlt. Die Belege, welche die Glückssträhne mit Wertpapieren dokumentieren könnten, wurden nicht aufbewahrt.
Um den drohenden und schwerwiegenden Folgen zu entgehen, bietet der Gesetzgeber jetzt Immunität vor Strafzuschlägen oder strafrechtlicher Verfolgung und anderer Beschwernis an. Ein Gesetz vom 21.Juli 2016 sieht eine Selbstanzeige vor unter besonderen Konditionen. Bei einer Spezialeinheit können unversteuerte berufliche Einkünfte, Mieteinnahmen, für Unternehmer auch nicht bezahlte Mehrwertsteuer und/oder Sozialabgaben zur Selbstanzeige gebracht werden. Im Fall von Steuerhinterziehung bzw. Betrug darf der Fiskus bis zur Verjährung, also 7 Jahre, in 2017 bis zu den Einnahmen von 2009 zurückgehen. Die Frist läuft für diese Einnahmen ab dem 1.1. 2010.
Zweimal Steuern zahlen ist möglich.
Die seitdem hinterzogenen Zinsen, Dividenden etc. werden zusätzlich mit 20 Punkten belastet. Sparzinsen werden mit 15% besteuert. Dazu kommen weitere 20 Punkte, macht 35%. Dass damals z.B. bereits wie in Luxemburg 35 % Abgeltungsteuer belastet wurde, muss der Fiskus nicht unbedingt berücksichtigen. Man zahlt in solchen Fällen womöglich schließlich zwei Mal Steuern. Dividenden werden mit 25% plus 20 Punkte macht 45% belastet. Berufliche Einkünfte unterliegen in der Spitze 50% plus 20%. Wenn man noch die Beiträge für die Sozialversicherung von rund 15 % berücksichtigt, die bezahlt werden müssen, sind schon deswegen 85% des Geldes weg. Die Punkte decken allerdings alle Strafen, Zuschläge, Verspätungszinsen ab.
Schlimm kommt es für denjenigen, der nicht die Herkunft seines Kapitals, die Grundlage für seine Zinsen, Dividenden nachweisen kann. In diesem Fall ist der Preis für die Immunität auf 36% vom Kapital festgesetzt. Der Informationsaustausch revolutioniert alles. Man hat keine Wahl. Ohne dieses Immunitätsangebot sind die Folgen kaum mehr kalkulierbar. Der gläserne Mensch ist geboren.
Walter Grupp ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Comptable-fiscaliste agréé IPC
Grupp & Partner
Av. de la Renaissance 1
1000 Bruxelles
walter.grupp(at)grupp-partner.com
Informationsaustausch, alles schön und gut. Was nicht geht – und wogegen vorm Verfassungsgericht geklagt werden müsste – ist, dass die Banken gezwungen werden, für den Staat Informationen einzustreiben, über Auslandskonten ihrer Kunden. Wenn das Finanzamt mir direkt schreiben würde (oder meinem Steuerberater), was es sowieso ständig tut, und mich über den Informationsaustausch und die Pflicht, Auslandskonten offenzulegen, informieren würde, denke ich, würde viele sofort reagieren und alles offenlegen, und somit jeder Verjährungsfrist zuvorkommen. Hingegen, wenn meine Hausbank kommt und mich aushorchen will bzw. in meinen Unterlagen nach Hinweisen auf Auslandskonten schnüffelt, fühle ich mich bespitzelt und trotzdem (oder genau deswegen) nicht verpflichtet, alles zu sagen, was die auch objektiv nichts angeht.
Die Frist für die „normale“ Festsetzungsverjährung beträgt in Deutschland schlappe 4 Jahre. Dieser verlängerte Zeitraum wurde mit der Neufassung der Abgabenordnung (AO) im Jahre 1977 formuliert, weil man die Befürchtung hatte, dass nicht alle Beteiligten mit diesem neuen Gesetz so schnell zurecht kommen könnten. Diese Übergangszeit dauert noch an…
Man soll ja jedes Jubiläum mitnehmen und gebührend feiern!
Wichtig ist es die Menschen zu informieren und über drohende Gefahren aufzuklären.
Es ist eben nicht jeder, der im Ausland ein Konto hat per se ein Steuerbetrüger.
Transparenz und fairer Steuerwettbewerb sind richtig, aber der Staat muss aber auch fair bleiben. Erst sollte einmal die Unschuldsvermutung gelten und der Staat sollte nachweisen müssen, dass etwas nicht korrekt ist. Doppelbesteuerung hat auch nichts mit Steuer-Fairness zu tun, vielmehr mit der Steuergier des Fikus.
Zu hoffen bleibt, dass viele Leute diesen Artikel lesen und immer ordentlich Belege sammeln, damit im Falle eines Falles alles lückenlos dokumentiert werden kann. Sonst profitiert nur einer: Der Staat!
Michael Jäger
Taxpayers Association of Europe
Vielen Dank für diesen äußerst lesenswerten Beitrag zum Umgang Belgiens mit der Verjährung nicht erklärter Steuern. In gewohnt verständlicher Sprache bringt Walter Grupp den Sachverhalt auf den Punkt. Über die Kooperation mit der Finanzverwaltung und das lückenlose Sammeln von Belegen ist man auf der sicheren Seite. Besser man macht sich selbst gläsern, bevor es das Finanzamt tut.
Sehr guter Artikel und Beitrag zum Thema, der sicherlich auch für viele in anderen europäischen Ländern eine gute Basis ist, um sich nähere über die Situation im eigenen Land zu erkundigen und Probleme zu vermeiden. In diesem Sinne sollte ein Übersetzung zumindest in die englische Sprache für eine breitere Zielgruppe angefertigt werden.
W. G. hat es mal wieder verstanden, dass man es versteht – was eigentlich jeder längst wissen müsste! Es gibt nämlich Steuerfristen und Steuerpflichten. Und den „gläsernen Steuerschuldner“ gibt es auch schon immer, das ist nämlich der einfache Malocher, dessen Arbeitgeber schon immer die Pflicht hatte, dem Finanzamt dessen Daten zu liefern – und das Geld gleich dazu – und der hat i.d.R. kein Auslandskonto. Und an der Stelle kommt dann die Frage auf, warum haben Leute „Auslandskonten“? Weil sie so gerne Steuern zahlen – oder die Bank das empfohlen hat – oder Steuer(hinterziehungs)berater eine tolle Idee hatte . . .? Und liegt auf diesen Auslandskonten nicht sowieso nur überflüssiges Geld, was der sog. „Panamese“ eigentlich sowieso nicht braucht . . . ?
Etwas Anderes ist die Steuergerechtigkeit. Und da hapert es bekanntlich gewaltig (Google, Appel / Irland; Juncker / Luxemburg). Einerseits ist der Fiskus in den vorgenannten (u.a. Fällen) wunderbarer Weise gar nicht so gierig, andererseits ballt sich in meinem Magen ein Knödel grausiger Wut, wenn ich meine eigenen Steuern noch versteuern muss: Mehrwertsteuer auf Mineralölsteuer. Und die strafbefreiende Selbstanzeige für Steuersünder ist geradezu ein Witz – wo gibt’s das im Strafrecht sonst noch ? ? ? (Wer ein anderes Auto beschädigt und anschließend von zu Hause aus die Polizei informiert, der wird immer noch wegen Unfallflucht belangt!)
Aber Walter Grupp wird zu jedem Thema noch etwas einfallen, davon bin ich überzeugt und freue mich schon heute auf den nächsten Beitrag.
Zum Thema Steuerfahndung noch ein früher Beitrag unter: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14347529.html
(Der frühere Steuerfahnder – und jetzige Steuerstrafverteidiger ist heute i.Ü. der Ansicht, dass derjenige, der seine hinterzogenen Steuern nachzahlt, grundsätzlich straffrei ausgehen sollte. So dreht sich die Fahne nach dem Wind – oder die Meinung nach der Kohle . . .)
Jeder „Cent“ -„Euro“ der in einem Land verdient wird, sollte auch in diesem Land ohne Wenn und Aber versteuert werden, bevor er auf irgendwelche Auslandskonten, ueberwiesen wird!
Das aber werden unsere politisch Verantwortlichen nicht gesetzlich verankern, entweder haben sie selber Auslandskonten oder Angst vor dem Aufstand der Reichen und Superreichen und es wuere ihre Jobchancen nach der Politik erheblich gefaehrden.
Wir der Waehler, da ist es schon sehr viel einfacher, denn wir sind nur EINMAL gefragt als
so eine Art „Arbeitsbeschaffungsmassnahme“ fuer zu waehlende Politiker bei den Wahlen.
Danach kommt unsere Befoerderung “ ZUM ZAHLMEISTER“ und wir bluten Jahr fuer Jahr bis zu den naechsten Wahlen !
Ob Panama- oder Paradise-Steuerdaten, da hat Walter Grupp Recht, die Transparenz der Fiskaldaten hat eine neue Dimension. Dabei bewundere ich immer wieder die Gründlichkeit seiner Faktensammlung, um Licht in diese doch sehr verstrickten Steuerdschungel zu bringen.
Dennoch sollte noch auf zwei Zusammenhänge hingewiesen werden, falls man die neue Transparenz oder eventuelle Einschränkung der Steuervermeidungs-Möglichkeiten beklagt:
1. Sie führen zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den großen Unternehmen, die alle internationalen Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, und den KMUs, die sich solche teuren Konstruktionen gar nicht leisten können.
2. Den Steuern stehen aufwendige staatliche Leistungen gegenüber, insbesondere Bildung, Infrastruktur, innere und äußere Sicherheit und soziale Sicherungssysteme, die dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern zugute kommen. Deshalb gibt es ein berechtigtes Interesse des jeweiligen Staates, dass die Steuern in dem Land bezahlt werden, wo die Firmen diese staatlichen Leistungen auch nutzen.
Dr. Manfred Vohrer
Ehrenmitglied des Europäischen Parlaments
Münstertal