Doch lieber in Belgien Steuern zahlen?
Ein Expertentipp für EU-Bedienstete
Um nicht auf der OECD-Liste der Steueroasen zu landen, meldet auch Belgien ab 2010 automatisch die belgischen Zinseinkünfte ausländischer Sparer an den Fiskus der Heimatländer. Aufgrund europäischer Vorschrift werden auch Bedienstete der EU-Behörden grundsätzlich wie Ausländer behandelt. Daher hat so mancher Beamte schnell noch vor Jahresende Steuererklärungen in Deutschland eingereich.
Diese Pflicht besteht jedoch nur bedingt.
Wer nicht nur „lediglich zur Ausübung einer Amtstätigkeit im Dienst der Gemeinschaften“ in Belgien sesshaft geworden ist, darf im günstigeren Belgien seine Steuern zahlen. Kapitaleinkünfte wie Zinsen oder Gewinne von Spekulationen werden dort weit weniger oder gar nicht besteuert.
Wer, wie so viele Beamte, bereits seit über einem Jahrzehnt mit seinem Ehepartner in Belgien heimisch geworden ist und in Deutschland keinen Wohnsitz mehr hat, ist nicht mehr nur „aus beruflichen Gründen“ in Belgien. Er hat in Belgien Wurzeln geschlagen.
Zur Begründung können die unterschiedlichsten Indizien herhalten. Vermögen, wie Immobilien in Belgien bis hin zum Ehrenamt in einer belgischen Kirche.
Dieses Ergebnis steht im Einklang mit der Formulierung des dafür einschlägigen Art. 14 des Protokolls, das die „Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften“ regelt. Deutschen Finanzämtern scheint diese Begründung entgegenzukommen. Einige haben damit ihre Zuständigkeit bereits abgelehnt. Sie sind nicht sehr erpicht darauf, sich mit den oft wenig ergiebigen und nicht gerade standardisierten Steuererklärungen der EU-Bediensteten zu befassen.
Damit bestehen die besten Chancen, auch der deutschen Nachbesteuerung wegen zu spät erklärter Zinsen aus den Vorjahren zu entgehen.
Wem also in nächster Zeit der deutsche Steuerbescheid zugeht, der ihm zu hoch erscheint, kann im Rahmen der üblichen Rechtsbehelfe immer noch versuchen, auf solche Umstände hinzuweisen. Wegen der Statusänderung zum belgischen „resident“ für Steuerzwecke fällt bei den Banken intern ein Verwaltungsaufwand an. Diese wären jetzt gehalten, die Steuern einzubehalten und dem belgischen Fiskus zu überweisen. Daher machen sie manchmal Schwierigkeiten. Allerdings kein Hinderungsgrund, sich die oft weit günstigere Besteuerung seiner Kapitalerträge entgehen zu lassen.
Von Walter Grupp
Zuerst veröffentlicht auf Belgieninfo am 09/01/2010.