Wie man Mitarbeiter steuerfrei durch geldwerte Vorteile motiviert
Auch in Belgien herrscht Fachkräftemangel, vom Schweißer, Elektriker, Ingenieur bis hin zum Arzt. Im Wettbewerb um die besten Talente müssen die Arbeitgeber neue Wege gehen. Schuften bis der Arzt kommt und wenig verdienen passt nicht mehr ins 21. Jahrhundert. Aber auch wegen der gepfefferten Steuersätze und dem gesetzlichen Einfrieren der Löhne sind andere Extras gefragt.
Wer über 38 830 € verdient, zahlt mit rund 54% Steueranteil mehr als die Hälfte seines Einkommens an den Fiskus (incl. Gemeindesteuer). Selbst vom Verdienst in der Spanne 21 191 € bis 38 830 € ist mit 48% Belastung fast schon die Hälfte weg (so 2016, ohne Berücksichtigung der Freibeträge). Dazu geht noch der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung von rund 13% ab.
Die Erfahrung zeigt, dass zu hohe Abgaben und Steuern zu Schwarzarbeit verleiten. Das ist nichts Neues im Königreich. Es gibt aber legitime Wege, um eine Entlohnung in Belgien ohne übertriebene Lasten zu ermöglichen.
Wer als expatriate oder non-résident, auf Deutsch „beschränkt Steuerpflichtiger“ anerkannt ist, hat etwas mehr Spielraum. Für Führungskräfte und Experten gibt es einen privilegierten Sonderstatus.
Hierzu siehe näher:
Nicht nur Geld macht zufriedene Mitarbeiter
Google, Apple oder Facebook & Co machen es vor. Dort gehören Gratissnacks oder Massagen am Arbeitsplatz zum Alltag. Die Brötchengeber im Silicon Valley kümmern sich fürsorglich um ihre Betriebsangehörigen, aber auch um deren Kinder. Autowäsche, Textilreinigen, Bügeln, Pediküre, Akupunktur, Fitness- oder Wellness, auch die Putzfrau wird gestellt, alles um die Kräfte der Belegschaft außerhalb des Dienstes zu schonen, damit sie sich voll und ganz auf die Arbeit konzentrieren können
Dabei ist jeder Anreiz zur Mitarbeiterbindung recht. Apple und Facebook haben Ihren Mitarbeiterinnen sogar schon das Einfrieren von Eizellen angeboten. Wenn sie dann doch Eltern werden, bekommen sie bei Facebook 4 000 Dollar für Kinderwagen und was sonst noch dazu gehört. Dass die Kinderkrippe für Betriebsangehörige umsonst ist, wird als „basic“ gewertet. Zweifellos haben manche der Leistungen für den Einzelnen einen hohen Wert. Ein Burn out scheint jedenfalls dort kein Thema mehr zu sein.
Belgiens Unternehmer bemühen sich
Ganz so weit ist man hierzulande im Königreich zwar noch nicht, aber Gratiskaffee und Obstschüsseln zum jederzeitigen Zugreifen für die Belegschaft sind auch in Belgien keine Seltenheit mehr. Selbst Bier darf abgabenfrei während der Arbeit verabreicht werden.
Grundsätzlich werden Naturalvorteile (avantages de toute nature) wie ein Einkommen behandelt und sind daher mit Steuern und Sozialabgaben belastet. Oft wird aber der Vorteil pauschal bewertet – mit Pauschalen, die häufig unter ihrem wahren Wert liegen. Um das Leben zu erleichtern, genügen aber meist schon ideelle Vergünstigungen ohne unmittelbaren Geldwert wie flexible Arbeitszeiten. Darauf gibt es keine Steuerbelastungen. Auch wenn ein günstiger Preis in Rechnung gestellt wird – beispielsweise für eine betriebliche Kinderkrippe, dann wurde dafür bezahlt. Damit ist in aller Regel kein belastbarer Vorteil mehr vorhanden.
Die private Nutzung eines Diensthandys bzw. -Smartphones wird mit einer günstigen Pauschale bewertet. Das Smartphone steht auf der Beliebtheitsskala daher ganz oben, gefolgt vom Firmenwagen.
Smartphone
Der Naturalvorteil für die private Nutzung eines vom Dienstherrn gestellten Smartphones wird für die Berechnung des Sozialversicherungsbeitrags pauschal mit lediglich 12,50 € pro Monat bewertet. Wenn man bedenkt, dass man dafür immer das neueste Modell hat – dazu das Abonnement, die Kosten für die Kommunikation sowie die mobile Internetverbindung, dann ist das ein echtes Schnäppchen. Wenn der Chef aber damit nur die ständige Erreichbarkeit sicherstellen will, geht die Rechnung womöglich nicht auf.
Auch der Fiskus akzeptiert eine Pauschale für das Smartphone. Allerdings sollte diese einigermaßen begründet sein. Wird das Smartphone kaum dienstlich genutzt, oder wird nur privat telefoniert, sind 12,50 € zu wenig.
Die Kosten sind für den Arbeitgeber als Ausgabe abziehbar.
Der Firmenwagen, ein Statussymbol
In bestimmten Branchen wie im IT-Bereich ist die Dienstkarosse ein „must“. Entsprechend dem Status in der Hierarchie bekommt das middle management schon mal einen 5er BMW, der Außendienst Mitarbeiter einen Audi 4. Für Umweltfreunde besteht die Aussicht auf ein Dienstfahrrad. Auch in diesem Fall werden Privatfahrten lediglich pauschal besteuert. Nur das Dienstfahrrad ist vollständig freigestellt.
Für die Bewertung gilt die Formel: Katalogwert X Abschreibung X 6/7 X Satz für die CO2-Emission.
Einfach das Formular vom Finanzamt auf
http://ccff02.minfin.fgov.be/webForm/public/atn-vaa/
ausfüllen und die Bewertung kommt per mail.
Erfahrungsgemäß liegt der Gewinn wegen der Pauschalierung im Vergleich zu einer realen Gehaltserhöhung bei 20% bis 25%.
An die Sozialversicherung ist eine CO2-Solidaritätsabgabe zu entrichten, die aber den Arbeitgeber trifft. Auch diese Kosten sind vom Unternehmer bei den Betriebsausgaben zu berücksichtigen.
Teilzeitarbeit
Die Lebensqualität kann besonders verbessert werden, wenn Spielraum bei der Arbeitszeit gegeben ist. Daher steht an dritter Stelle der beliebtesten Vergünstigungen zur Mitarbeiterbindung die Möglichkeit der Teilzeitarbeit. Damit lassen sich die privaten Belange, so die Kinderbetreuung oder Pflege kranker Eltern mit den beruflichen offenbar am ehesten in Einklang bringen.
Aber auch flexible Arbeitszeiten, die Arbeit von zu Hause aus, die Téléarbeit, oder die Möglichkeit des belgischen „crédit temps“ können entscheidend zur Entspannung beitragen. Alle diese Formen helfen, Privates und Berufliches besser zu vereinbaren. Der Bürojob von 9 Uhr bis 17 Uhr könnte so zum Auslaufmodell werden.
Im Fall „crédit temps“ bekommt der Arbeitnehmer allerdings seine Unterstützung vom Arbeitsamt (ONEM) und zwar bis neuerdings sogar 51 Monate. Die Arbeit kann vollständig unterbrochen werden, nur um ein Fünftel oder um die Hälfte. Für die Zahlung der ONEM ist eine Begründung notwendig, so die Betreuung des Kindes unter 8 bei Unterstützung eines Familienmitglieds, das schwer krank ist.
Zeitkredit kann auch beantragt werden für eine Ausbildung, allerdings darf in diesem Fall die Dauer dieser Förderung 36 Monate nicht überschreiten.
Schließlich sind noch zu nennen die Karenztage, die einige große Unternehmen eingeführt haben. Das sind Tage, an denen Mitarbeiter ohne formelle Entschuldigung, also z.B. ohne Arztattest der Arbeit fernbleiben können.
Repräsentationskosten
An nächster Stelle kommt die Erstattung so genannter „frais propres à l’employeur“. Also Kosten, die der Natur nach vom Arbeitgeber zu tragen sind. Die Erstattung ist kein Lohn und daher stets von Steuern und Sozialabgaben befreit. Beispielsweise für dienstlich entstandene Parkgebühren, den Kauf von Büroartikeln, das Abonnement für Fachzeitschriften, Geschäftsgeschenke oder die Beiträge für Berufsverbände. Aber auch Geschäftsessen, die zu Hause stattfinden, können darunter fallen. Derartige Kosten werden in Form einer monatlichen Kostenpauschale bezahlt – was für die Lohnempfänger ziemlich vorteilhaft sein kann. Am besten, man sammelt 3 Monate lang entsprechende Belege und legt sie dem Fiskus vor. Der anerkennt dann in den Regeln den monatlichen Durchschnittsbetrag als Pauschale.
Repräsentationskosten darf der Arbeitgeber bei sich als Ausgaben verbuchen.
Geschenke zu besonderen Anlässen
Zu den Extras, die häufig vorkommen, zählen auch eine ganze Reihe von Prämien, die einen sozialen Hintergrund haben. Sie sind wenigstens bis zu einer bestimmten Höhe für die Arbeitnehmer abgabenfrei. So der Glückwunsch zur Geburt. Dieser ist abgabenfrei bis zu 50 €. Dieser Bonus ist zu unterscheiden von der Prämien, die von den Versicherungen (z.B. mutualité chrétienne) im Fall der Geburt bezahlt werden.
Anlässlich einer Hochzeit darf abgabenfrei ein Scheck über bis zu 200 € ausgestellt werden.
Kleine Freuden bereiten auch Geschenkschecks (chèques cadeaux) zu Weihnachten. Unbelastet bescheren darf man die Lohnempfänger aber nur bis zu einer Höhe von 35 € und weitere 35 für jedes Kind, das er versorgen muss.
Mit einem unbelasteten Monatsgehalt darf die Treue nach einer 25 jährigen Betriebszugehörigkeit belohnt werden, und mit zwei Monatsgehältern nach 35 Jahren. Am Ende der Laufbahn darf sich der Brötchengeber beim Mitarbeiter mit 35 € pro Jahr der Betriebszugehörigkeit bedanken, wenn auch mit einem Maximum von 875 € für die Sozialversicherung nach oben begrenzt. Diese sozialen Wohltaten haben allerdings einen Haken; sie können vom Unternehmer nicht immer als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Auch ist die Bewirtung der Belegschaft anlässlich eines Neujahrsempfangs ziemlich beliebt, um die Mitarbeiter des Unternehmens zusammenzuschweißen. Diese Kosten sind beim Arbeitgeber abziehbar, wenn es im Jahr bei einer Veranstaltung bleibt.
Schließlich sind In diesem Zusammenhang noch einmalige Bonuszahlungen zu nennen. Diese müssen der gesamten Belegschaft zu Gute kommen. So, wenn das Unternehmen einen bestimmten Umsatz erreicht, sich die Zahl der Arbeitsunfälle oder auch Abwesenheitstage reduziert. Solche Boni können auch nur für die Mitarbeiter einer Abteilung vorgesehen werden, wenn die übrigen dadurch nicht diskriminiert werden. Diese Sonderzahlungen sind für die Arbeitnehmer im Jahr 2017 bis 2 830 € steuerfrei. Der Arbeitgeber zahlt darauf Sozialabgaben, kann alle Kosten aber abziehen.
PC, Laptop, Tablet
Die Pauschale für PC und Laptop mit 180 € aufs Jahr fällt auf den ersten Blick nicht ganz so üppig aus. Immerhin darf es das modernste Modell sein, konfiguriert und mit allen Sicherheiten, die man braucht. Damit ist die Informatik auf Platz 7 immer noch recht beliebt.
Für ein Tablet wird allerdings der reale Wert berücksichtigt.
Für das Internetabonnement kommen weitere 60 € im Jahr hinzu, auch wenn zum PC zusätzlich ein Tablet ausgehändigt wird.
Wer dem Arbeitgeber einen Ausgleich für die Privatnutzung zahlt, zieht diesen Betrag natürlich von der obigen Pauschale ab.
Alle Kosten sind für den Unternehmer abziehbar.
Zusatzrenten
In Zeiten, wo gesetzliche Renten kaum mehr ausreichen, um den Lebensstandard im Alter zu halten, schätzen insbesondere ältere Mitarbeiter Zusatzrenten zur gesetzlichen Rente oder in Form von Rentensparplänen hoch ein. Gruppenversicherungen stehen ganz hoch im Kurs. Die steuerlich privilegierten Pensionspläne, so schätzt man, steigern das Brutto um 3% bis sogar 15%. Sie sind für die Begünstigten der Sache nach nur aufgeschobene Gehaltszahlungen.
Allerdings sind die Sparpläne an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So ist die begünstigte Beitragshöhe limitiert (z.B. 2016 bis zu 940 € im Jahr). Die niedrige Belastung bei der Auszahlung des Kapitals ist an das Erreichen eines bestimmten Alters gebunden.
Die meisten Banken und Versicherungen bieten ihre Ansparmöglichkeiten fürs Alter. Die Kosten dafür sind beim Arbeitgeber abziehbar.
Auch die vom der Firma übernommenen Prämien für Vorsorgeleistungen wie Krankenhausversicherungen sind ähnlich beliebt. Den Wert weiß man oft erst zu schätzen, wenn der Ernstfall eintritt. Diese Leistungen sind für den Arbeitnehmer abgabenfrei, für den Arbeitgeber aber nicht abziehbar.
Die Essensschecks (chèque repas)
1,75 Millionen Beschäftigte, das entspricht ungefähr einem Drittel der arbeitenden Bevölkerung in Belgien, profitieren von dem Klassiker, den Essensschecks. Diese dienen als Ersatz für eine Kantine. Sie werden inzwischen auch in Form von Kreditkarten ausgegeben. Diese sind für die Lohnempfänger vollständig steuer- und sozialabgabenfrei. Viele Restaurants, Snacks, Lebensmittelgeschäfte und Supermärkte akzeptieren diese Form als Zahlungsmittel. In der Zwischenzeit dürfen Bons auf bis zu 8 Euro pro geleistetem Arbeitstag ausgegeben werden. Der Mitarbeiter muss pro Scheck allerdings 1,09 € beisteuern. Im Ergebnis bringt das unbelastete rund 1500 € aufs Jahr.
Der Arbeitgeber darf allerdings nur 2 Euro bei sich abziehen.
Ecochèques dienen der Umwelt
Die Unternehmen dürfen an Ihre Mitarbeiter auch Umweltschecks verteilen. Diese sind bis zu 250 € ebenfalls von Steuern und Sozialabgaben befreit.
Damit können z.B. ein Fahrrad erworben werden, ein Zugticket mit dem Eurostar oder Thalys, ein umweltfreundicher Kühlschrank mit Gefrierfach, ein Wäschetrockner genauso wie Möbel bis hin zu Wandfarben und Fernseher, wenn immer das richtige Ökolabel darauf steht.
Für den Unternehmer ist der Betrag nicht abziehbar.
Die Firmenwohnung
Seltener wird eine Firmenwohnung gestellt. Aber auch in diesem Fall kann der Vorteil für die private Nutzung wegen der Pauschalierung im Vergleich mit einer realen Miete interessant sein.
Beispielsweise, wenn der Dienstherr, der die Wohnung überlässt, eine natürliche Person ist. Dann gilt die Formel für die Berechnung des Vorteils: kadastrales indexiertes Einkommen X 100/60.
Beträgt also das kadastrale Einkommen 1000 €, liegt die Pauschale, die dem Gehalt hinzugerechnet wird bei nur 2915 € (1000 € X 1,7491 Koeffizient für die Indexierung X 100/60 = 2.915 €).
Überlässt eine SPRL oder SA oder eine andere Gesellschaftsform die Wohnung und liegt ihr kadastrale Einkommen unmöbliert unter 745 €, gilt die Formel für die Berechnung der Pauschale: kadastrales indexiertes Einkommen X 100/60 X 1,25. Beträgt also das kadastrale Einkommen nur 500 € liegt der errechnete Vorteil bei 1822 €.
Liegt dieses kadastrale Einkommen über 745 €, erhöht sich der anrechenbare Wert um ein Vielfaches. Insbesondere gilt dies auch für möblierten Wohnraum. In diesen Fällen verliert diese Art der Zuwendung an Bedeutung. Dass bei Gesellschaften anders gerechnet wird als bei natürlichen Personen hängt nicht zuletzt mit der unterschiedlichen Besteuerung auf der Einnahmenseite zusammen.
Übernahme der Kosten für Heizung und Elektrizität durch den Arbeitgeber.
Es wird unterschieden zwischen den Kosten für das Führungspersonal und die übrige Belegschaft.
So erhöht diese Pauschale die Einkommen der Führungsriege für Heizung und Strom in 2017 um 1950 € für die Heizung und 970 € für Strom (der nicht der Heizung dient).
Für die anderen Mitarbeiter wird klassengerecht nur eine Pauschale von 880 € für die Heizung und 440 € für Strom dazugerechnet. Dabei spielt keine Rolle, ob die wahren Rechnungen viel höher sind. So sind womöglich schnell weitere hunderte Euro steuerfrei gewonnen. Für die Sozialversicherung gelten allerdings die realen Rechnungsbeträge.
Arbeitgeberdarlehen
Ein Arbeitgeberdarlehen macht umständliche Verhandlungen und Bonitätsprüfungen durch Banken überflüssig. Derzeit wegen der Niedrigzinspolitik weniger interessant kann sich das aber wieder ändern.
Am 1.1.2016 wurde ein Referenzzins festgelegt. Demzufolge gelten z.B. für Hypothekendarlehen, die 2015 geschlossen wurden, 2,47 %. Die Rückzahlung muss durch eine gemischte Lebensversicherung abgesichert sein. Also die z.B.am Ende der Vertragsdauer zu Lebzeiten ausgezahlt wird, jedenfalls aber im Todesfall. 2,41% gelten für andere Hypothekendarlehen.
Für ein Darlehen, das der Anschaffung eines Autos dient, gilt ein Satz von nur 0,09 %. Für die Finanzierung anderer Anschaffungen ohne Hypothek liegt der Zins bei 0,20%. Durchaus interessant.
Weit häufiger aber werden Darlehensverträge mit dem Arbeitgeber ungesichert und auf unbefristete Zeit abgeschlossen. Dafür wurde der Zins auf 8,16% festgelegt.
Zur Indexierung des Referenzzinses siehe:
Wer also von seinem Arbeitgeber ein Darlehen mit niedrigeren Zinsen oder ohne Zins eingeräumt bekommt, muss sich die Differenz als Naturalvorteil zurechnen lassen.
Aktienoptionen
Die Möglichkeit Aktien oder Anteile am Unternehmen für einen Vorzugspreis zu erwerben, binden ganz besonders an den Arbeitgeber. Auch wenn die Anteile in der Regel nur auf lange Sicht Rentabilität versprechen.
Über 80 Zusatzleistungen in Belgien
So kennt man in Belgien bereits weit über 80 Zusatzleistungen in Form von Sachleistungen oder auch nur ideellen Vergünstigungen. Jährlich kommen weitere hinzu.
Damit wird Mobilität gefördert, Gesundheit und soziale Sicherheit, Unternehmenskultur bis hin zum einfachen sich Wohlfühlen. Aber auch, wenn eine teurere Ausbildung im Interesse des Unternehmens liegt. Solche Leistungen sind abgabenfrei und als Betriebsausgabe zu berücksichtigen. Eine win-win Situation für beide.
Man könnte meinen, dass Belgien Silcon Valley bereits überholt hat.
Einerseits liegt das Problem in Belgien bei den Unternehmern. Mehrere große Unternehmen ab 500 Mitarbeiter haben zwar schon ganze Menükarten an Ihre Betriebsangehörigen überreicht. So kann der Einzelne seine bevorzugten Extras ganz individuell selber zusammenstellen. Die meisten kleinen und mittleren Unternehmen kennen aber die Palette der Möglichkeiten oder deren Vorzüge überhaupt nicht. Es geht um ein komplexes Thema. Die Arbeitgeber werden oft erst wach, wenn die ersten Mitarbeiter gehen und keine mehr kommen. Die Liste der Mangelberufe in Belgien ist allerdings bereits ziemlich lang.
Andererseits bestehen manchmal auch schlicht sachliche Hindernisse, wenn die Bonis z.B. nicht als Betriebsausgaben absetzbar sind. Hier könnte der Gesetzgeber großzügiger sein.
Jedenfalls könnte man heute schon mit dem Einsatz weniger hundert Euro die Lebensqualität und Laune vieler Mitarbeiter in oft unschätzbarer Weise verbessern.
Walter Grupp
Rechtsanwalt – Fachanwalt für Steuerrecht
Comptable-fiscaliste agréé IPC
EMail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Von Walter Grupp
Zuerst veröffentlicht auf Belgieninfo am 22/03/2017