Beinahe alle europäischen Länder melden die Zinseinnahmen ihrer Anleger an den Fiskus der Heimatländer. Für Luxemburg und Österreich gelten (noch) Sonderregelungen. Ab 2016 wird aber auch Luxemburg mit der Meldung beginnen. Österreich hat ebenfalls Mitteilungen angekündigt. In Belgien wurden die Finanzämter kürzlich angewiesen, nicht deklarierte Zinsen mit einem 50-prozentigen Zuschlag auf die Steuer zu ahnden und zwar rückwirkend für 7 Jahre. Dazu kommen noch weitere 7 Prozent als Verspätungszinsen.
Walter Grupp ist Rechtsanwalt. Die Bundeswehr hat ihn erst nach Ulm und dann Winnipeg in Kanada gebracht, das Studium der Rechtswissenschaften nach Heidelberg und Montpellier. Es folgte eine Ausbildung bei der Weltbank in Washington D.C. und bei der EU-Kommission in Luxemburg. Seit 1987 ist Walter Grupp nun niedergelassener Anwalt in Brüssel. Er ist Vertrauensanwalt der Deutschen Botschaft hier ebenso wie Anwalt bei der Vertretung der EU-Kommission am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.
eine Investition mit Zukunft
Wer vor 20 Jahren in beliebten Brüsseler Gemeinden wie Ixelles, Woluwé St. Pierre, Kraainem oder dem EU-Viertel eine Immobilie erworben hat, kann sich glücklich schätzen. Ihm fiel ein Wertzuwachs in Höhe des Dreifachen des Kaufpreises in den Schoß. Viele In- und Ausländer in Brüssel hoffen in den nächsten Jahren auf einen weiteren Wertzuwachs ihres Eigenheims.
Für ihren Optimismus haben sie gute Gründe: Die europäische Metropole wird weiter überproportional viele gutverdienende Ausländer anziehen, die Quote der Immobilienbesitzer im Raum Brüssel mit nur 28 % dürfte weiter ansteigen und schließlich ist die Geburtenrate in Belgien deutlich höher als in Deutschland.
Der Schirm ist jetzt weg
Belgien soll ein Steuerparadies sein? Es gibt schlechte Nachrichten für die vielen Unternehmervertreter aus dem Ausland, die bisher vom Status eines so genannten „non-résident/Niet-rijksinwoner“ profitierten. Die Staatskassen sind leer, und deshalb gilt jetzt: Wer mehr als 25 Prozent seiner Arbeitszeit außerhalb von Belgien dienstlich unterwegs ist, verliert seine Freibeträge und andere Steuervorteile. Das kann für einen Verheirateten mit Kindern eine Erhöhung der Steuer zwischen 5000 und 10000 € bedeuten. Ein Alleinstehender muss mit einer Steuererhöhung von rund 1700 € rechnen. So ein Gesetz vom 8. Mai 2014 sowie ein königlicher Beschluss vom 18. Juni 2014.
Der Spitzensteuersatz verdirbt die Staatseinnahmen
Die Debatte um die Erhöhung des Spitzensteuersatzes in Deutschland kommt Belgien nicht ungelegen. Abgesehen vom in Belgien längst vorgeschriebenen Mindestlohn, machen auch die hohen Abgaben auf Arbeitseinkommen das Land gegenüber dem starken Nachbarn im Kampf um die Arbeitsplätze wenig wettbewerbsfähig.